Stadt Zürich gewinnt vor Bundesgericht
Muss Witwe nun aus 6-Zimmer-Haus ausziehen?

Sieg für die Stadt Zürich: Sie hat die Mietverträge für städtische Wohnungen einseitig angepasst. Zwei Mieter haben geklagt und vor dem Obergericht gewonnen. Nun weist das Bundesgericht die Klage ab.
Publiziert: 26.08.2024 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2024 um 17:10 Uhr
Die Stadt Zürich hat die Mietverträge in städtischen Wohnungen einseitig angepasst.
Foto: Getty Images
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Wer allein in einer grossen Wohnung lebt oder zu viel verdient, soll keinen Anspruch mehr auf eine Mietwohnung der Stadt Zürich haben. Das hatte das Zürcher Stadtparlament bereits 2019 beschlossen. Zwei langjährige Mieter, die wegen der angepassten Mietverträge hätten umziehen müssen, wollten sich das nicht gefallen lassen. Sie klagten und bekamen vor Obergericht recht. Jetzt hat aber die höchste Instanz den Entscheid gekippt.

Aber von vorne: Eine Witwe wollte ihr 6-Zimmer-Haus für 2860 Franken Monatsmiete nicht verlassen. Ein Mann weigerte sich, aus seiner 3,5-Zimmer-Wohnung für 2493 Franken auszuziehen. Die neuen Vertragsklauseln sehen jedoch eine Mindestbelegung für Wohnungen der Stadt und einen Maximalverdienst vor. In dem 6-Zimmer-Haus müssten demnach fünf Personen leben.

Obergericht hat neues Reglement blockiert

Der Mann rechnete damit, dass er wegen seines hohen Einkommens mit einer Kündigung rechnen müsste. Gemäss dem neuen Vermieterreglement aus dem Jahr 2019 darf der Bruttolohn nicht höher als das Sechsfache der Bruttomiete sein. 

Das Obergericht urteilte, dass die neuen Auflagen der Stadt in diesem Ausmass missbräuchlich seien. Auch die Stadt müsse sich als Vermieterin an das Obligationenrecht halten. Die Stadt wollte mit den neuen Vorschriften ihre soziale Verantwortung wahrnehmen. In Zürich gibt es einerseits zu wenig Wohnraum und für die Mittelschicht als auch viel zu wenig bezahlbare Wohnungen. Mit dem Obergerichtsentscheid hätte das neue Reglement nicht umgesetzt werden können. Die Stadt zog den Entscheid deshalb weiter.

Urteilsbegründung fehlt noch

Nun hat das Bundesgericht zugunsten der Stadt Zürich entschieden, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Die Begründung fehlt noch. Für die Stadt, die rund 10'000 Wohnungen vermietet, sind das gute Neuigkeiten. Bis zur Urteilsbegründung bleibt jedoch weiterhin offen, inwiefern die Stadt die Mietverträge anpassen darf. 

Die Stadtzürcher Politik hatte die neuen Auflagen beschlossen, nachdem mehrere Fälle bekanntgeworden waren, bei denen Wohlhabende in günstigen städtischen Wohnungen wohnten.

Die Stadt hat Mietern, welche die Vorschriften nicht erfüllen, zwei Alternativwohnungen angeboten. Zudem hat sie den Betroffenen 2019 eine 5-jährige Übergangsfrist gewährt. 

Seit 2019 seien mehr als 2700 Verträge mit den neuen Auflagen abgeschlossen worden. Zudem mussten über 6000 bestehende Verträge angepasst werden, wie eine Schätzung der Stadt Zürich im Jahr 2020 ergab.


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