Wegen Verstoss gegen Quarantäneregeln
Ex-CS-Präsident Horta-Osório (58) muss 2000 Franken Busse bezahlen

Das ging schnell: Ex-CS-Präsident António Horta-Osório (58) muss 2000 Franken Busse bezahlen, weil er gegen die Quarantänevorschriften verstossen hat. Dazu hat ihn das Untersuchungsamt Uznach SG verurteilt.
Publiziert: 02.02.2022 um 13:04 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2022 um 16:28 Uhr
Christian Kolbe und Marco Latzer

Nun ist es also amtlich: António Horta-Osório (58), der Mitte Januar zurückgetretene Präsident der Grossbank Credit Suisse, hat gegen die Quarantäneregeln verstossen und wurde deswegen verurteilt. Das geht aus dem Strafbefehl des Untersuchungsamtes Uznach SG hervor, der Blick vorliegt.

Konkret: Für die Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz muss der Ex-CS-Präsident eine Busse von 2000 Franken bezahlen – und die Gerichtsgebühren von 350 Franken übernehmen. Den Gesamtbetrag von 2350 Franken kann der Portugiese locker verschmerzen. Wie sein Sprecher auf Anfrage von Blick mitteilt, habe er das Urteil akzeptiert.

Ersuchen um Ausnahmebewilligungen

Nun wird auch klar, wie genau Horta-Osório gegen die Quarantänebestimmungen verstossen hat. Nach der Rückkehr aus England begab sich der damalige CS-Präsident am 27. November letzten Jahres sofort in Quarantäne. Weil sich aber Geschäftstermine verschoben hatten, liess Horta-Osório zweimal bei den zuständigen Behörden um eine Ausnahmebewilligung ersuchen.

António Horta-Osório, der Ex-Präsident der Credit Suisse, muss eine Busse von 2000 Franken bezahlen.
Foto: keystone-sda.ch
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Doch die Behörden machten auch für den obersten CS-Banker keine Ausnahme. Trotzdem machte er sich am 1. Dezember auf den Weg zum Flughafen, um mit dem Privatjet wieder nach London zu reisen. Denn «er ging dabei von der irrigen Annahme aus, dass eine Ausreise ins Herkunftsland nicht unter die Quarantänepflicht falle» wie es im Strafbefehl heisst.

Diesen Verstoss und auch die Gesuche um Ausnahmebewilligung hatte Blick zuerst publik gemacht.

Moderate Busse

Weiter ist dort zu lesen, dass das zweite Ausnahmegesuch am 1. Dezember um 18.41 Uhr abgelehnt wurde, als sich Horta-Osório bereits auf dem Weg zum Flughafen befand. Er nahm unter anderem dadurch «zumindest in Kauf, die Quarantänevorschriften zu verletzen». Allerdings sei das «Verschulden von António Horta-Osório als nicht allzu schwer einzustufen».

Unter anderem weil er «durch das Benützen eines Privatjets und eines privaten Fahrers die öffentliche Sicherheit nicht konkret gefährdete». Zudem sei ein am 28. November durchgeführter PCR-Test negativ ausgefallen. All das hat offenbar zu dieser nicht allzu hohen Busse beitragen. Die Maximalbusse liegt bei 10'000 Franken.

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