Missbrauchsfall – Ex-Präsident wird viel blechen müssen
Trump erleidet weitere juristische Niederlage

Erneut wird sich Donald Trump einer Klage der Kolumnistin E. Jean Carroll stellen müssen. Doch dieses Mal ist die Frage nach seiner Schuld schon geklärt. Jetzt geht es nur um die Höhe des Schadensersatzes, für den der Ex-Präsident aufkommen muss.
Publiziert: 06.09.2023 um 18:47 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2023 um 19:00 Uhr

Der frühere US-Präsident Donald Trump (77) hat im Streit um Vergewaltigungs- und Verleumdungsvorwürfe der Kolumnistin E. Jean Carroll (79) eine weitere schwere juristische Niederlage eingesteckt. Ein New Yorker Richter urteilte am Mittwoch, dass beim zweiten Zivilprozess in dem Fall nicht mehr entschieden werden müsse, ob Trump die Journalistin verleumdet habe. Dies sei bereits durch das Urteil im ersten Prozess in der Sache im Mai geklärt und bejaht worden.

Bei dem zweiten Zivilprozess, der Anfang kommenden Jahres starten soll, wird es deswegen nur um die Höhe des Schadensersatzes gehen, den Trump Carroll zahlen muss, erklärte Bundesrichter Lewis Kaplan (78). Eine Geschworenenjury hatte Trump im Mai wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung bereits zu fünf Millionen Dollar (rund 4,5 Millionen Franken) Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf den Ex-Präsidenten und Präsidentschaftsbewerber kommt nun im Zuge des zweiten Prozesses zusätzlicher Schadenersatz zu.

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Zwei Klagen gegen Trump

Carroll wirft Trump vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins «Elle» erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei «nicht sein Typ».

Das wird teuer für den US-Ex-Präsidenten Donald Trump: In einem bald anstehenden Prozess ist die Schuldfrage schon geklärt. Es geht nur noch um den Schadensersatz.
Foto: keystone-sda.ch
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Die heute 79-jährige Carroll verklagte Trump insgesamt zweimal: In einer ersten Verleumdungsklage ging es um Trumps Äusserungen in seiner Zeit als Präsident. In der zweiten Klage ging es um die mutmassliche Vergewaltigung selbst sowie um eine Erklärung Trumps aus dem Jahr 2022, als der heute 77-Jährige nicht mehr Präsident war. Trump hatte Carroll dabei – wie bereits 2019 – vorgeworfen, die Vergewaltigung erfunden zu haben.

Die zweite Klage wurde zuerst in einem Zivilprozess verhandelt, mit dem Fünf-Millionen-Urteil vom Mai als Ausgang. Der zweite Zivilprozess soll am 15. Januar 2024 beginnen. Das ist derselbe Tag, an dem auch die Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner beginnen, bei denen Trump haushoher Favorit ist.

Richter gibt Antrag der Klägerin statt

Der zuständige Richter Kaplan schrieb nun, Trumps Erklärung aus dem Jahr 2022 sei inhaltlich «identisch» mit seinen Äusserungen aus dem Jahr 2019. Deswegen könne das Urteil der Jury über die Äusserungen von 2022 auch auf die Äusserungen von 2019 angewandt werden. Diese seien folglich ebenfalls «verleumderisch» gewesen. Kaplan gab mit seiner Entscheidung einem Antrag Carrolls statt.

Die Zivilklagen der Kolumnistin sind bei weitem nicht Trumps einzige Probleme mit der Justiz. Der Ex-Präsident ist in diesem Jahr in gleich vier Strafverfahren angeklagt worden. In zwei Fällen geht es um die Versuche des Rechtspopulisten, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten. (AFP/bab)

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