Sie überfuhr drei Menschen
Totraserin Angelika H. kommt aus Italien-Knast frei

Mit ihrem Audi tötete Angelika H. eine ganze Familie. Im italienischen Knast sorgte sie dann für Stress und griff sogar eine andere Insassin an. Trotzdem kommt die Deutsche bereits wieder frei.
Publiziert: 16.03.2024 um 23:56 Uhr
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Aktualisiert: 17.03.2024 um 08:40 Uhr

Der Fall sorgte im vergangenen Jahr für Entsetzen: Die Deutsche Angelika H.* (32) bretterte in ihrem Audi mit 90 km/h durch den italienischen Ort Santo Stefano di Cadore. Grund dafür dürfte ein Wutausbruch gewesen sein. Opfer der Wutfahrt waren eine Grossmutter, ein Vater und sein Sohn – sie wurden von der Deutschen überfahren und kamen ums Leben.

Angelika H. kam daraufhin in Untersuchungshaft in einem Frauenknast in Venedig. Doch schon nach 260 Tagen soll die Totraserin am 25. März wieder freikommen! Das Urteil kommt überraschend. Denn nebst der Fahrt verhielt sich die 32-Jährige auch im Gefängnis nicht gerade beispielhaft. Anfang Januar griff sie während einer depressiven Episode eine Zellengenossin und das Wachpersonal an.

Es drohen 18 Jahre Haft

Der Prozess gegen die Deutsche steht noch bevor. Für den dreifachen Mord drohen ihr bis zu 18 Jahre Haft. Anwalt Giuseppe Triolo hatte zuvor erfolglos versucht, seine Mandantin als unzurechnungsfähig gelten zu lassen. 

Angelika H. darf möglicherweise schon bald zurück nach Deutschland.
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Elena P.* (42) verlor wegen der Todesfahrt ihre Mutter, ihren Sohn und ihren Ehemann. Für sie ist klar: «Keine Verurteilung, keine Entschädigung kann uns zurückgeben, was wir verloren haben.».Angelika H. dürfe keinen einzigen Tag mehr ohne Überwachung sein, so die Anwälte der 42-Jährigen.

Überwachungskamera zeichnet Ton des Unfalls auf
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Darf H. bis zum Prozess nach Hause?

In der Vorverhandlung hatten acht Gutachter den Geisteszustand von Angelika H. eingeschätzt. Sie bescheinigten ihr ein eingeschränktes Einsichtsvermögen zur Tatzeit, aber einen «hohen Grad an sozialer Gefährlichkeit».

Die Richterin muss nun über die Strafe der Deutschen entscheiden. Ebenfalls steht zur Debatte, ob H. bis zum Prozess nach Deutschland in den Hausarrest darf oder in einem Krankenhaus behandelt wird. (obf)

* Namen geändert 

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