Polizei-Ärger wegen Velo-Videos
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Mehrere Regelverletzungen:Polizei-Ärger wegen Velo-Videos

Ampelblocher, Trottoirfahrer, Freihänder
Diese Bussen drohen Velorowdys

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Lenkerinnen und Lenker von Velos müssen sich an die Verkehrsregeln halten – sonst drohen Bussen. Wir listen hier häufige Verstösse und die Höhe der Bussgelder dafür auf.
Publiziert: 01.04.2024 um 12:03 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2024 um 16:20 Uhr
Andreas Engel

Im Zickzack durch den Autostau schlängeln, kurz vor einem Fussgänger noch über den Fussgängerstreifen radeln und Rotlichter als unverbindliche Empfehlung sehen: Auch wenn sich die Mehrzahl der Velofahrenden an die Verkehrsregeln hält, sind solche Szenen alles andere als selten. Das ist aber nicht nur gefährlich, sondern verboten. Bikerinnen und Biker müssen wie alle Fehlbaren im Verkehr mit einer Busse rechnen. Häufige Bussen:

Rotlicht missachten

Foto: Keystone

Besonders in Städten immer wieder zu beobachten ist das Überfahren eines Rotlichts. Zwar ist seit Anfang 2021 das Rechtsabbiegen an roten Ampeln für Velos erlaubt, wenn ein Gelbpfeil mit Velosymbol dies explizit erlaubt und weder Autos noch Fussgänger behindert oder gefährdet werden (Mehr dazu hier: Wann darf man über Rot fahren?). Doch ein Freipass zum Missachten des roten Lichtsignals ist das noch lange nicht.
Busse: 60 Franken

Kein Stopp am Stopp

Foto: Getty Images/iStockphoto

Auf dem Velo kann das vollständige Halten am Stoppschild mühsam sein und unterbleibt deshalb oft. Die Fahrt wird unterbrochen, beide Beine müssen kurz erst den Boden berühren, und es braucht neue Kraft, um das Velo wieder in Bewegung zu setzen. Doch unterschätzt man schnell die Gefahr, stehen Stoppschilder nicht zum Spass da: Sie dienen der Sicherheit an unübersichtlichen oder potenziell gefährlichen Stellen.
Busse: 30 Franken

Auch Velofahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten. Wenn nicht, drohen auch ihnen Bussen, wie unser Blick auf die gängigsten Übertretungen zeigt.
Foto: Keystone

Trottoir befahren

Foto: Keystone

Manche Velofahrer nutzen es als Abkürzung, andere weichen darauf aus, wenn die Strasse von Autos blockiert oder der Weg über den Veloweg abgeschnitten wird: das Trottoir. Ob aus Bequemlichkeit oder wegen kopfloser Automobilisten – das Befahren des Trottoirs ist für Zweiräder in der Regel tabu, die Crashgefahr mit Passanten zu hoch. Ausnahme: Wo Radstreifen und -wege fehlen, dürfen Kinder bis zwölf Jahre hier fahren.
Busse: 40 Franken

Fussgänger- als Velozone

Foto: Keystone

In Innenstädten kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn sich die Velos fahrend durch die gemütlich schlendernden Menschenmassen schlängeln. Sind die Boulevards aber explizit als Fussgängerzonen signalisiert, dann dürfen sie mit Velos eben gar nicht befahren werden. Deshalb gilt: Das Fahrrad bitte stossen oder eine Busse kassieren.
Busse: 30 Franken

Radweg ignorieren

Foto: Keystone

Separate Radwege bzw. -streifen sollen die Sicherheit erhöhen und den Veloverkehr von jenem der Autos und oft von Fussgängern trennen. Der Radweg dient allerdings nicht bloss als Empfehlung, sondern muss von Lenkerinnen und Lenkern, sofern er vorhanden ist, dann auch zwingend benutzt werden – auch von Rennvelos, die trotzdem oft Strasse fahren.
Busse: 30 Franken

Fussgänger ignorieren

Foto: Keystone

Für Auto- wie Velofahrende gilt: Wird der Fussgängerstreifen von einer Person betreten oder ist ersichtlich, dass diese queren will, dann haben in beiden Richtungen alle Fahrzeuge zu halten – auch wenn da für das Velo noch eine Lücke wäre. Anders verhält es sich übrigens an Zebrastreifen mit Mittelinsel, welche aus einem Streifen rechtlich zwei macht. Doch auch hier gilt: Im Zweifel stoppen, Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Busse: 40 Franken

Lenker loslassen

Foto: Lukas Gorys

Die Kunst des freihändigen Velofahrens beherrschen meist schon die kleinsten Zweiradfahrer. Das sieht zwar cool aus und beweist die eigene Körperbeherrschung – ist aber faktisch verboten. Wie im Auto, in dem mindestens eine Hand am Lenkrad und die andere zum Eingreifen bereit bleiben muss, muss sich laut Strassenverkehrsgesetz während der Fahrt auch mindestens eine Hand der Velofahrenden am Lenker befinden.
Busse: 20 Franken

Fahren ohne Licht

Foto: GC Images

Seit 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Fehlt das Licht, kostet es 20 Franken. Für nicht elektrisch unterstützte Bikes gilt die Lichtpflicht zumindest abends und in der Nacht. Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Szenarien: Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten bzw. einer nachts nicht beleuchteten Strasse. Je nachdem, wo man erwischt wird, ist die Busse tiefer oder höher.
Busse: 40 (beleuchtete Strasse) bzw. 60 Franken (unbeleuchtete)

Fehlendes Equipment am E-Bike

Foto: zVg

Neben der neuen Lichtpflicht am Tag müssen Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes noch weitere Regeln für das Fahren auf einem elektrisch unterstützten Velo beachten: Eine Klingel beispielsweise muss an allen E-Bikes fix montiert sein. Schnelle E-Bikes, die bis 45 km/h Elektro-Unterstützung bieten, müssen ausserdem über einen Rückspiegel verfügen – und man ist verpflichtet, hier einen Helm aufzusetzen.

Busse: 20 (keine Klingel/Spiegel) bzw. 30 Franken (kein Helm)  

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