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Die Ausnahmen von der Regel
Wann darf man über Rot fahren?

Rot bedeutet Stopp! Oder doch nicht? Tatsächlich gibt es im Verkehr genau eine Ausnahme für alle, obendrein eine für Velos – sowie eine, die nie wirklich eine war und heute irrelevant ist.
Publiziert: 06.02.2024 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.02.2024 um 14:51 Uhr
Timothy Pfannkuchen

Rotlicht heisst Stopp. Immer und unbedingt, ausser für Einsatzfahrzeuge? Es gibt noch zwei weitere Ausnahmen. Die wichtigste gilt, wenn jede Sekunde zählt: Kommt von hinten ein Einsatzfahrzeug auf Alarmfahrt und kann man nur so Platz schaffen, darf man das Rotlicht überfahren – vorsichtig, solange man niemanden gefährdet und solange man dies nicht ausnutzt, um die eigene Fahrt schneller fortzusetzen. Ja, auch wenn dies nicht explizit im Gesetz steht. Warum das so und weshalb das so wichtig ist? Weil sonst dahinter mangels Platz zum Rangieren für Nachfolgende wenig und vorne an der Haltelinie meist nichts mehr geht – siehe Video.

Was also tun, wenn von hinten Blaulicht (hier mehr zu dessen Geschichte) und Horn kommen? Behutsam über die Haltelinie schleichen und nach rechts bzw. auf der linken Spur nach links zur Seite ausweichen. Dort am Rand oder auf dem Trottoir (Achtung, Fussgänger!) halten. Bei mehreren Spuren zum Beispiel vor die Autos auf der Nebenspur fahren. Dann stehen bleiben, also nicht die eigene Fahrt fortsetzen. Achtung: Falls eine Spur ohnehin frei ist, lieber diese frei lassen.

Und wenns beim Überfahren blitzt?

Gebüsst wird in solchen Fällen nicht – auch nicht, wenn es blitzt. Und wenn doch die 250-Franken-Busse kommt? Einsprache! Es kommt vor, dass das Einsatzfahrzeug auf den Blitzbildern schlicht (noch) nicht sichtbar war. Da alle Einsatzfahrten nachvollziehbar sind, sollte der Fall entsprechend bussenfrei ausgehen.

Ganz klar: Rote Ampel bedeutet Stopp und warten aufs grüne Licht.
Foto: Shutterstock
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Die wichtigste Ausnahme am Rotlicht: Kommt von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Wechselklang-Horn ...
Foto: Rettungs-Gasse.ch
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Aber wurde nicht doch mal ein Lenker gebüsst? Stimmt leider. Ein unglücklicher Entscheid des Zürcher Stadtrichteramtes von 2015: Ein Autofahrer war rechts abgebogen, obwohl der Rettungswagen die freie linke der drei Spuren nahm. Die Einsprache wurde abgeschmettert, der Betroffene zog den Entscheid nicht weiter. Es ist nur dieser eine, spezielle Fall bekannt. Übrigens: Alle Regeln gegenüber Einsatzfahrzeugen und zu der Immer-Rettungsgasse-Pflicht gibt es hier.

Rechts abbiegen mit dem Velo

In diversen Ländern ist das Rechtsabbiegen am Rotlicht erlaubt, sofern es keine separate Rechtsabbiege-Ampel gibt. Mal generell wie in den USA (sofern nicht anders signalisiert), mal nur bei Zusatzschild (z.B. grüner Pfeil in Deutschland).

Die Schweiz erlaubt seit 2021 neu bei Vorhandensein einer Zusatztafel (siehe Bilder) Rechtsabbiegen für Velos (sowie gleichgestellte Fahrzeuge wie E-Trottis oder Mofas). Aber Achtung: Der Querverkehr oder Fussgänger, die rechts um die Ecke Grün haben, haben weiterhin Vortritt – darum ist das Velo im Schild gelb statt grün. Wo keine Tafel ist, bleibt das Rechtsabbiegen weiter verboten!

«Nachblinkende» Bahnübergänge

Und schliesslich gibts noch eine Ausnahme, die gar keine ist – mancher hielt sie aber für eine: Ist die Schranke am Bahnübergang schon oben, aber das Blinklicht noch an, ist dies entgegen häufiger Meinung kein Freibrief zum Losfahren! Richtig ist: Lokal wurde dies zwar oft nicht mehr gebüsst – aber anderenorts schon. Rechtlich blieb es umstritten. Daher ist diese Ausnahme keine: Im Zweifel warten! Heute gilt dies jedoch als praktisch nicht mehr relevant, da fast sämtliche Bahnübergänge inzwischen so umgerüstet sind, dass das blinkende Rotlicht bei hebender Schranke erlischt.

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