Velo-Ratgeber
Warum brauchen Schweizer Lkw keine Tote-Winkel-Kleber?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 12.09.2023 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2023 um 13:46 Uhr
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

In der EU eingelöste Lastwagen tragen rundum Aufkleber, die Velofahrer davor warnen, im toten Winkel unterwegs zu sein. Warum sind diese Aufkleber bei uns nicht vorgeschrieben?
P. Sulzer, Sissach BL 

Aufkleber am Fahrzeug sind ein Hilfsmittel, um Velofahrende vor den Gefahren des toten Winkels zu warnen. Der tote Winkel umfasst diejenigen Bereiche rund um Lastwagen und Busse, die von der Fahrerin oder dem Fahrer weder direkt noch via Spiegel eingesehen werden können.

Solche toten Winkel gibt es gleich mehrere rund um das Fahrzeug. Für Velofahrerinnen und Velofahrer ist es ganz wichtig, sich nicht in diese gefährlichen Zonen hineinzubegeben. In Frankreich sind Aufkleber, die vor den toten Winkeln an LKW und Bussen warnen, Pflicht und müssen auch an Wohnmobilen über 3,5 Tonnen angebracht werden – sonst droht eine Busse von 130 Franken. In den übrigen EU-Ländern sind sie nicht obligatorisch, wird ihre Anbringung aber ausdrücklich empfohlen. Die Schweiz setzt auf Eigenverantwortung und schreibt die Kleber ebenfalls nicht vor.

Immer wieder kommt es auf unseren Strassen zu schweren Unfällen, weil Lkw- oder Buschauffeure Velos im toten Winkel übersehen.
Foto: sean missuk
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Nie neben LKW anhalten

Mehr Sicherheit werden die Assistenzsysteme bringen, die ab 2024 in neuen Lastwagen Pflicht sind. Diese erkennen Personen und Fahrzeuge in der Nähe des Lastwagens und warnen den Chauffeur beziehungsweise die Chauffeuse. Dennoch sollen sich Velofahrende nicht auf solche Systeme verlassen, sondern aufmerksam sein und den toten Winkel in jedem Fall meiden.

Der sicherste Ort befindet sich hinter dem Lastwagen, vor allem dann, wenn dieser in Bewegung ist. Kann man an einem stehenden Camion vorfahren, zum Beispiel auf einem Radstreifen, sollte man nicht neben dem Lastwagen anhalten, sondern mindestens zwei Meter davor, wo man sich im Sichtfeld der Chauffeuse oder des Chauffeurs befindet.

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