Kolumne von Stefan Meierhans
Liebe Politikerinnen und Politiker …

«Nutze den Wettbewerb!» – so lautet das Mantra der Marktwirtschaft. Sobald wir aber vom Auslandswettbewerb reden, verkommt es immer wieder zu grauer Theorie. Die Garantieansprüche sind die Trutzburg.
Publiziert: 15.05.2023 um 10:44 Uhr
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Ob Auto, Wärmepumpe oder Lift, viele in der Schweiz verkaufte Marken-Geräte sind auch im nahen und fernen Ausland erhältlich. Pauschal sagen, dass es im Ausland günstiger ist, kann man sicher nicht. Trotzdem ergibt es Sinn, zu schauen, wo man den günstigsten Preis bekommt. Damit macht man auch genau das, was in der Marktwirtschaft von einem «Wirtschaftssubjekt» erwartet wird.

Was nach Lehrbuch genau richtig wäre, ist in der Praxis leider vielfach ein Problem. Das merkt man spätestens dann, wenn etwas kaputtgeht und man meint, man könne die Garantie in Anspruch nehmen. Obwohl das im Ausland gekaufte Produkt auch in der Schweiz verkauft wird und der Hersteller-Kundendienst vor Ort ist, hat man die Rechnung – häufig unwissentlich – ohne den Wirt gemacht: Bei Auslandskäufen werden nämlich Garantieleistungen gern infrage gestellt oder ausgeschlossen.

Weil dieses Vorgehen in meinen Augen den Handel hemmt, habe ich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kürzlich darüber informiert. Nach Abklärungen des Seco sind die Bedingungen für ein «technisches Handelshemmnis» nicht erfüllt. Es verweist zudem darauf, dass Gewährleistungen national geregelte Pflichten der Unternehmen seien. Das heisst also im Klartext: Hier gibt es ein regulatorisches Schlupfloch, das dringend gestopft werden sollte.

Deshalb sage ich der Politik: Bitte übernehmen Sie!

Dass es ohne nicht gehen wird, sieht man sehr gut am Beispiel der Autos: Die Weko hatte schon vor rund 20 Jahren eine sogenannte KFZ-Bekanntmachung erlassen. Deren Ziel war es, den Einfluss der Hersteller und Importeure auf die Händler auf ein sinnvolles Mass zu beschränken, um die Kundschaft vor wettbewerbsverzerrenden und gebietsabschottenden Praktiken zu schützen.

Genützt hat es wenig – der Widerstand der Hersteller und der offiziellen Importeure war zu stark. Deshalb soll es zukünftig eine verbindliche Regelung in Form einer gesetzlichen Verordnung geben. Ein klar gesteckter Rahmen macht im Zweifel den teuren Gang vor den Kadi unnötig und er minimiert andere Risiken. Das kann sehr wohl wettbewerbsfördernd wirken, was nicht nur aus Sicht der Kundschaft, sondern auch aus Sicht vieler heimischer Unternehmen sehr wünschenswert wäre. Ich hoffe sehr, dass die Umsetzung nun rasch und vollständig an die Hand genommen wird – oder worauf warten wir noch?

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