Bundesrätin Baume-Schneider gegen Sonderfonds für Junge
Kein «AHV-Geschenk» für jedes Neugeborene

Einen AHV-Zusatzfonds zugunsten der jungen Generation – geäufnet durch 514 Franken als «Geschenk» für jedes Neugeborene: Das wünscht sich Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen. Doch der Bundesrat hat für diese Idee kein Gehör.
Publiziert: 20.05.2024 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 20.05.2024 um 13:02 Uhr
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Seit dem Ja zur 13. AHV-Rente rauchen die Köpfe! Ab 2026 wird der Rentenzustupf fällig. Und damit Mehrkosten von 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr. SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) hat ihre Pläne bereits auf den Tisch gelegt, wie sie die Zusatzkosten auffangen will: Zusätzliche Lohnprozente und eine höhere Mehrwertsteuer sollen es richten.

Doch das alleine wird nicht reichen, um die AHV langfristig im Lot zu halten. Grund: Die geburtenstarke Babyboomer-Generation kommt ins Pensionsalter, die Bevölkerung altert, die Geburtenzahl ist zu schwach. Die junge Generation macht sich deshalb Sorgen, dass es ihr dereinst nicht mehr für eine AHV-Rente reicht.

21 Milliarden Franken

Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen (58, UR) möchte dies mit einem originellen Ansatz verhindern – mit einem «AHV-Zusatzfonds Generation 2024 plus». Die Idee dahinter: Für jedes neugeborene Kind in der Schweiz soll bei dessen Geburt ein Betrag in der Höhe des jährlichen AHV-Mindesbeitrags – aktuell 514 Franken – in den Fonds fliessen. Finanziert würde die Einlage durch den Staat als «Geschenk» an die nachfolgenden Generationen.

Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen fordert einen AHV-Zusatzfonds für die Jungen.
Foto: keystone-sda.ch
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Bei derzeit 80'000 bis 90'000 Geburten pro Jahr wären dies zwar jeweils nur etwa 40 bis 50 Millionen Franken. Doch langfristig angelegt könnte der Fonds dazu beitragen, die AHV-Renten der jungen Generation nachhaltig zu sichern, so Z'graggens Kalkül. In ihrer Rechnung kommt sie bei 90'000 Geburten und einem durchschnittlichen Anlageertrag von 5 Prozent während einer 65-jährigen Periode insbesondere auch dank des Zinseszinses auf satte 21 Milliarden Franken. Ein Beitrag, mit dem sie den Generationenvertrag stärken will, der nach dem Ja zur 13. AHV-Rente nicht mehr ausgewogen sei. Schon die heute 25-Jährigen sollen dereinst vom Zusatzfonds profitieren können, schlägt sie vor.

Z'graggen fordert kreative Modelle

Vom Bundesrat verlangt sie nun einen Bericht dazu, wie der AHV-Zusatzfonds – auch mit kreativen Modellen – finanziert werden könnte. «Im Vordergrund steht die Finanzierung durch den Bund», so Z'graggen. «Im Rahmen eines Generationenprojektes könnte dieser Betrag auch durch Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam finanziert werden.» Weiter regt sie einen substanziellen einmaligen Startbeitrag an, damit die Ausschüttung in die AHV schon früher beginnen könnte.

«Ohne Mehreinnahmen entstehen rasch grosse Defizite»
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Bundesrätin Baume-Schneider:«Ohne Mehreinnahmen entstehen rasch grosse Defizite»

So originell der Vorschlag auch klingt, der Bundesrat hat dafür kein Gehör und empfiehlt den Vorstoss zur Ablehnung. Die Solidarität – auch zwischen den Generationen – sei ein zentrales Element in der AHV, schreibt Sozialministerin Baume-Schneider in ihrer Antwort. Darauf werde man auch bei der Finanzierungsvorlage für die 13. AHV-Rente achten.

«Komplizierter, intransparenter und kaum solidarischer»

Z'graggens Vorschlag allerdings würde nicht dazu beitragen, den Generationenvertrag und das Vertrauen in die AHV zu stärken, moniert die SP-Magistratin. «Im Gegenteil: Ein durch den Bund finanzierter und parallel zu führender ‹AHV-Zusatzfonds Generation 2024› widerspricht dem Grundgedanken der im Umlageverfahren finanzierten Altersvorsorge.» Das Vorsorgesystem würde dadurch «komplizierter, intransparenter und kaum solidarischer», erklärt sie. Und: «Die angespannte finanzielle Situation des Bundeshaushalts erlaubt es schliesslich nicht, mit zusätzlichen Beiträgen einen Zusatzfonds zu äufnen.»

Das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen. Bereits Anfang Juni ist der Vorstoss in der Sommersession traktandiert. Dann wird der Ständerat entscheiden, ob sich Baume-Schneider nicht doch vertiefter mit dem AHV-Zusatzfonds befassen muss.

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