Es drohen 20 Jahre Gefängnis bei Verstoss
Der Bundesrat verbietet die Hamas

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen vorgelegt. Wer die Organisation aus der Schweiz unterstützt, dem drohen künftig happige Strafen.
Publiziert: 04.09.2024 um 14:23 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2024 um 14:29 Uhr
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 waren sich Parlament und Bundesrat einig: Die Hamas soll verboten werden. Und dies rasch.

Im Februar präsentierte Justizminister Beat Jans (60) eine entsprechende Vorlage. Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot «eine präventive und repressive Wirkung». So soll das Risiko verringert werden, dass Terrororganisationen wie die Hamas die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Gefahr in unserem Land soll dadurch sinken.

Bundesanwaltschaft zuständig

Nun hat der Gesamtbundesrat am Mittwoch die Botschaft zum Verbot der Hamas verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Das Gesetz verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Sie gelten als terroristische Organisationen.

Der Bundesrat um Justizminister Beat Jans will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas verbieten.
Foto: keystone-sda.ch
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Wer sich an der Hamas beteiligt oder sie unterstützt, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können. Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft.

Einfacher Einreiseverbote beschliessen

Das Gesetz «gibt den Schweizer Behörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen», teilt der Bundesrat in seiner Mitteilung mit. 

Mit dem Verbot könnten die Behörden leichter und effizienter präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen, heisst es weiter. Die Meldestelle für Geldwäscherei könne zudem leichter Informationen mit ausländischen Partnerbehörden über Finanzflüsse mit Verdacht auf Terrorismusfinanzierung austauschen.

Organisationen und Hilfswerke können ihre Dienste auch in Zukunft erbringen und damit die verwundbarsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft in Konflikt- und Krisengebieten unterstützen und schützen, teilt der Bundesrat am Mittwoch weiter mit. 

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist vorerst auf fünf Jahre befristet.


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