Handelt der Bund?
Schweizer Winzer fürchten schlechten Wein – wegen EU-Vorschrift

Schweizer Winzer kämpfen nicht nur mit dem Wetter, sondern auch mit einer EU-Vorschrift. Die Qualität ihres Weines sei gefährdet, warnen sie. Und fordern den Bundesrat auf, zu handeln.
Publiziert: 24.07.2024 um 09:00 Uhr

Die Frostnächte im Frühling und nun ein nasser Sommer: Für die Weinbäuerinnen und -bauern ist 2024 ein schwieriges Jahr. Damit der Wein trotz wenig Sonne von guter Qualität ist, helfen viele Winzer nach – und reichern den Traubenmost mit Zucker an, um den Alkoholgehalt zu steigern. 

Eine EU-Vorschrift kommt ihnen dabei allerdings in die Quere, wie die Zeitungen von CH Media berichten. Bis vor einigen Jahren galt, dass der Wein um maximal 2,5 Volumenprozent angereichert werden darf. 2020 übernahm der Bund dann die Regelung der EU, die die Höchstgrenze für die Schweiz – wie auch für Frankreich und Spanien – bei 1,5 Volumenprozent ansetzt.

Brief an die Bundesrätin

Dagegen wehrt sich die Branche jetzt. Der Weinbauernverband hat gemäss Bericht einen Brief an die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider geschrieben.

Schweizer Winzern macht eine Vorschrift zu schaffen, die seit 2020 gilt – bisher aber vielen unbekannt war.
Foto: keystone-sda.ch
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Auch die Westschweizer Kantone sowie der Bauernverband fordern der Bund auf, die Übernahme der EU-Vorschrift rückgängig zu machen. Sonst könne man nicht mehr in jedem Fall guten Wein produzieren. Nora Viret vom Schweizerischen Weinbauernverband sagt: «In Jahren mit weniger günstigen Wetterbedingungen würde es unseren Weinen an Reife und Ausgewogenheit fehlen.»

Reagiert der Bund?

Dass es erst jetzt, mehrere Jahre nach Übernahme der neuen Regelung, zu Opposition kommt, liegt daran, dass viele Winzer bisher gar nichts von der Änderung gewusst haben – und erst bei Kontrollen davon erfahren haben sollen. Mehrere Kantone haben zudem ihre Verordnungen noch nicht angepasst und legen darin noch immer eine Anreicherungs-Limite von 2,5 Prozent fest.

Die Weinbauern fordern den Bundesrat auf, rasch zu handeln und noch für dieses Jahr auf die alte Regel umzusteigen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sagt auf Anfrage von CH Media, dass man prüfen werde, ob eine Anpassung notwendig sei. 

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