Patienten sollen mehr aus dem eigenen Sack bezahlen
Steigt die Mindestfranchise auf 500 Franken?

FDP- und SVP-Parlamentarier fordern eine höhere Kostenbeteiligung von Patienten. Nun gibt der Bundesrat einem Vorstoss grünes Licht, der eine höhere Mindestfranchise verlangt. Einen weitergehenden Vorstoss lehnt er aber ab.
Publiziert: 05.09.2024 um 17:11 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2024 um 10:03 Uhr
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Krankenkassenprämien belasten das Portemonnaie jedes Jahr mehr. Doch damit nicht genug: Gleich mehrere Vorstösse aus dem rechten Lager verlangen, dass die Versicherten auch anderweitig tiefer ins eigene Portemonnaie greifen müssen, um die Gesundheitskosten zu berappen.

Jetzt gibt der Bundesrat zwei gleichlautenden Vorstössen grünes Licht, die eine Erhöhung der Mindestfranchise von aktuell 300 Franken jährlich fordern. SVP-Ständerätin Esther Friedli (47, SG) und SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr (40, TG) wollen mit ihren Motionen die Mindestfranchise «den realen Gegebenheiten anpassen».

Die ordentliche Franchise solle die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besser abbilden, schreiben sie. Zwar hat der Bundesrat die Mindestfranchise seit 1996 von damals 150 auf aktuell 300 Franken erhöht. Doch die letzte Erhöhung geht auf 2004 zurück.

Der Bundesrat mit der zuständigen Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider will die Mindestfranchise erhöhen.
Foto: keystone-sda.ch
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350 oder 500 Franken?

Seit 1996 hätten sich die Bruttokosten in der Grundversicherung aber mehr als verdreifacht, betonen die beiden SVP-Frauen. «Eine Erhöhung der Mindestfranchise ist daher angezeigt und dabei periodisch anzupassen.» Zwar nennen sie in ihrem Vorstoss keine konkrete Summe, doch umgerechnet müsste die Franchise so auf gut 500 Franken steigen. Allerdings verlangen die beiden Parlamentarierinnen eine «moderate» Anpassung, sodass 350 bis 400 Franken wohl realistischer sind.

«Die Prämien würden mit einer Franchisenerhöhung etwas sinken und eine zukünftige Prämienerhöhung dämpfen», sind Friedli und Gutjahr überzeugt. Dem schliesst sich nun auch der Bundesrat an. Dem Vernehmen nach gegen den Willen von Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (60), welche die Mindestfranchise auf dem heutigen Stand belassen wollte.

Der Entscheid treibt die SP auf die Barrikaden. «Das ist ein Frontalangriff auf die Kaufkraft», sagt Nationalrätin Barbara Gysi (60, SG) zu Blick. Ihre Partei werde sich im Parlament dagegen einsetzen, dass keine weiteren Kosten auf die Bevölkerung abgewälzt würden. Denn: «Unter einer Erhöhung würden vor allem chronisch Kranke leiden.»

FDP-Vorstoss abgelehnt

Immerhin konnte SP-Magistratin Baume-Schneider aber aus linker Sicht noch Schlimmeres verhindern. FDP-Ständerat Josef Dittli (67, UR) und FDP-Nationalrat Marcel Dobler (44, SG) verlangten nämlich, dass die Kostenbeteiligung der Versicherten auf breiter Front regelmässig angepasst wird.

So sollten alle Franchisen sowie der Selbstbehalt gekoppelt an die Prämienentwicklung erhöht werden. Die Franchisen betragen heute abgestuft zwischen 300 und 2500 Franken, der Selbstbehalt maximal 700 Franken. «Ein Automatismus hilft, die Kostenbeteiligung anzupassen, damit sie nicht wieder 20 Jahre lang gleich bleibt», argumentieren die beiden FDPler.

«Nur gemeinsam kriegen wir die Kosten in den Griff»
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Elisabeth Baume-Schneider:«Nur gemeinsam kriegen wir die Kosten in den Griff»

Diese Forderung wischt der Bundesrat nun aber vom Tisch: «Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung würde Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und chronisch Kranke benachteiligen», schreibt das Departement von Baume-Schneider dazu. Eine solche Massnahme würde deren Zugang zur Gesundheitsversorgung einschränken, was sich negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken würde.

Baume-Schneider warnt davor, dass Versicherte wegen einer höheren Franchise Behandlungen aufschieben könnten und sich ihr Gesundheitszustand dadurch verschlechtern könnte. «Das wiederum liesse die Kosten ansteigen», so ihr Departement.

Das Fazit: «Ein Mechanismus, der eine regelmässige und automatische Erhöhung der Kostenbeteiligung einführt, wäre somit für diese Versicherten nicht tragbar.» Eine Argumentation, die eigentlich auch für die SVP-Forderung gelten würde.

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