Vorlage des Bundesrats soll angepasst werden
Ständeratskommission will Tabakwerbeverbot abschwächen

Im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten, soll Tabakwerbung erlaubt bleiben. Das fordert die zuständige Ständeratskommission. Sie will eine entsprechende Vorlage des Bundesrats anpassen.
Publiziert: 16.08.2023 um 17:30 Uhr

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Rauchen soll in der Schweiz voraussichtlich ab dem Jahr 2026 ein Tabak- und E-Zigaretten-Werbeverbot in gedruckten Medien gelten. Das will der Bundesrat. Mehr noch: Er will darüber hinaus der Tabakindustrie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen verbieten, zu denen Minderjährige Zugang haben.

Mit diesen Massnahmen will die Landesregierung die von Volk und Ständen im Februar 2022 an der Urne angenommene Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen. Diese verlangt ein Verbot jeglicher Tabakwerbung dort, wo sie Minderjährige erreicht. Eine Botschaft zur Änderung des Tabakproduktegesetzes geht nun an das Parlament.

Kommission will Ausnahmen

Nur: Der Bundesrat hat die Rechnung ohne die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) gemacht. Dort kamen nämlich nicht alle Vorschläge des Bundesrats gut an. Sie beschloss darum mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Werbung im Innenteil von Presseerzeugnissen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben soll. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Ab dem Jahr 2026 soll in der Schweiz ein Tabak- und E-Zigaretten-Werbeverbot in gedruckten Medien gelten.
Foto: keystone-sda.ch

Auch Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten soll möglich bleiben, sofern diese für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Analog regeln möchte die Kommission auch das Sponsoring von Veranstaltungen. Zudem soll die Meldepflicht für Werbeausgaben der Tabakbranche aus der Vorlage gestrichen werden.

«Volksinitiative mit Augenmass umsetzten»

Ihre Entscheide begründet die Kommissionsmehrheit damit, dass die Volksinitiative «mit Augenmass» umgesetzt werden müsse. Die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes solle nicht über die Forderungen der Initiative hinausgehen.

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seine Ideen zur Umsetzung der Volksinitiative in eine Vernehmlassung geschickt. Dort stiessen sie bei der Werbewirtschaft und bei der Tabakindustrie auf harsche Kritik. Besonders abgelehnt wurde der Vorschlag, der Tabakindustrie eine Meldepflicht von Werbeausgaben, Verkaufsförderung und Sponsoring aufzuerlegen.

Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat beraten. (SDA)

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