BLICK auf Wasserpatrouille mit der Polizei
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Böötlen die Böötler richtig?BLICK auf Wasserpatrouille mit der Polizei

BLICK auf Rhein-Patrouille mit der Wasserschutzpolizei
Wie sicher sind Böötler unterwegs?

Schweizerinnen und Schweizer böötlen fürs Leben gern. Aber tun sie es auch richtig? BLICK begleitete die Wasserpolizei Schaffhausen bei ihrer Kontrolle auf dem Rhein zwischen Diessenhofen TG und Stein am Rhein SH.
Publiziert: 22.07.2019 um 22:57 Uhr
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Aktualisiert: 24.07.2019 um 10:48 Uhr
Anastasia Mamonova

Die Hitzewelle hat die Schweiz wieder im Griff. Während die Sonne vom Himmel brennt, suchen Noé (19), David (22) und Luc (17) eine Abkühlung im Rhein. Gemeinsam mit weiteren Freunden binden sie mehrere Gummiboote aneinander und lassen sich von der Strömung treiben. Auch Irenes (38) Boot ist mit den Jungs verbunden – sie hat kein Paddel dabei. Was die Truppe nicht weiss: Was sie machen, ist verboten!

«Es besteht das Risiko, dass die Boote an einem Schifffahrtszeichen hängen bleiben und dann nicht mehr manövrieren können. An Ausweichen ist dann nicht mehr zu denken», sagt Pascal Hofstetter von der Wasserpolizei Schaffhausen. Er und sein Kollege Christoph Winker patrouillieren auf dem Rhein. BLICK darf die Polizisten begleiten.

Ausnahmen gibt es keine

Als die Wasserpolizei die Jungs entdeckt, werden sie prompt angehalten. Pascal Hofstetter bittet die Gruppe, ihre Boote voneinander loszumachen. «Ich habe aber kein Paddel dabei. Können wir nicht eine Ausnahme machen?», fragt Irene. Doch der Polizist bleibt strikt. Eine Busse gibts für die Regelbrecher nicht. «Wir dürfen lediglich Empfehlungen aussprechen und sie auf Gefahren hinweisen. Rechtliche Konsequenzen gibt es keine», so Winker. 

Gerade in Hitzeperioden wie in diesem Sommer ist Böötlen auf dem Rhein sehr beliebt.
Foto: Blick
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Dass die Polizisten nicht mehr als mahnen können, wissen auch die Böötler. Zwar binden Irene und Noé die Boote voneinander los, dann sagt Irene im Beiboot aber: «Wenn ich mich irgendwann nicht mehr am anderen Boot mit der Hand festhalten kann, dann binden wir sie eben wieder zusammen.»

«Immerhin sind sie ehrlich», sagt Pascal Hofstetter, der sich solche Reaktionen gewohnt ist. «Unsere Aufgabe ist es trotzdem, sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Gefahr besteht, dass sie irgendwo hängen bleiben könnten», sagen die Beamten. 

Eine Busse hätte eine grössere Wirkung

Sein Kollege würde dennoch ein strengeres System begrüssen. «Ich finde es schade, dass wir nicht mehr machen können.» Eine Busse wäre darum «das einzige gute Mittel», damit sich die Leute daran gewöhnen und an die Regeln halten. Eine Abmahnung wirke eben nicht gleich stark.

Tamara (17), Jessica (20) und ihre drei Freunde haben ihre XXL-Luftmatratze und ihren Flamingo zwar nicht miteinander verbunden, dennoch werden sie rausgewinkt. «Wie habt ihr euch vorgestellt, das Ding zu manövrieren?», fragt der Polizist. Die Mädchen zeigen die beiden Paddel. Ob die zwei Stück reichen würden, will Christoph Winker noch mal wissen. «Bis jetzt hat es immer geklappt», versichert Jessica.

Bei einem Test erweisen sich die beiden Paddel anschliessend jedoch als unbrauchbar, um in der Not schnell drehen zu können. Die Gruppe kracht beinahe ins Polizeischiff. «Uns war nicht bewusst, dass wir mehr Paddel brauchen», sagen die Mädchen. Bisher hätten sie auch keine kritischen Situationen erlebt. «Pures Glück», ist sich die Polizei sicher und rät Tamara und Jessica, näher am Ufer zu fahren. 

Doch nicht nur die Anzahl Paddel oder Seile, die die Boote zusammenhalten, macht der Wasserpolizei Sorgen. Viele können das grün-weisse Schild an der Wiffe nicht richtig deuten und fahren auf der grünen statt auf der weissen Seite. Andere Schwimmer halten sich gar an einer Wiffe fest. Doch auch hier können Winker und Hofstetter nicht mehr tun, als zu warnen. «Im Wasser stehen abgeschnittene alte Pfosten, an denen können sich Äste und Leinen verheddern», so Winker zur Problematik.

Der Rhein ist nicht zu unterschätzen

Kritische Vorfälle werden an diesem Nachmittag keine registriert. Das ist nicht immer so. «Es ist haarsträubend, wenn man sieht, wie nah sich die Schwimmer manchmal an den Kursschiffen aufhalten oder wie Boote gegen Wiffen prallen», sagt Winker. Fakt ist: Der Rhein ist kein Gewässer, das man unterschätzen sollte. Allein in diesem Sommer zahlten fünf Schwimmer ihren Badetrip schon mit dem Leben. Die häufigsten Unfälle würden aber mit Gummibooten passieren. «Die meisten Böötler lehnen sich zurück und lassen sich einfach treiben. Dadurch verlieren sie die Achtsamkeit und reagieren zu spät», sagt Winker.

Trotzdem will der Wasserpolizist nicht den Teufel an die Wand malen. «In der Regel sind die Leute sehr höflich und zuvorkommend. Sie verstehen, dass wir die Kontrollen machen», sagt er.

So böötelt man richtig

Wer auf Schweizer Gewässern böötlen will, muss sich an Regeln halten. Der Bundesrat hat diese Regeln in der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) festgelegt.

Klar ist: Angetrunken oder gar betrunken darf man kein Boot lenken. In der BSV steht dazu: «Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung gilt in jedem Fall als erwiesen, wenn eine Person, die ein Schiff führt oder sich an dessen Führung beteiligt, eine Blutalkoholkonzentration von 0,50 oder mehr Gewichtspromille aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt.»

Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, diese Promillegrenzen für Gummiböötli und Boote unter 2,5 m Länge per Anfang 2020 aufzuheben. Was bleibt: Nur fahrtüchtige Personen dürfen ein Boot lenken.

Auch zu Wasser muss man sich ans Tempo halten. Wer etwa mit dem Motorboot näher als 300 Meter ans Ufer herankommt, darf nicht schneller als 10 km/h fahren.

Klar verboten: wenn der Böötli-Kapitän ein anderes Schiff beschädigt, Personen gefährdet oder belästigt und das Wasser verschmutzt.

Wer auf Schweizer Gewässern böötlen will, muss sich an Regeln halten. Der Bundesrat hat diese Regeln in der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) festgelegt.

Klar ist: Angetrunken oder gar betrunken darf man kein Boot lenken. In der BSV steht dazu: «Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung gilt in jedem Fall als erwiesen, wenn eine Person, die ein Schiff führt oder sich an dessen Führung beteiligt, eine Blutalkoholkonzentration von 0,50 oder mehr Gewichtspromille aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt.»

Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, diese Promillegrenzen für Gummiböötli und Boote unter 2,5 m Länge per Anfang 2020 aufzuheben. Was bleibt: Nur fahrtüchtige Personen dürfen ein Boot lenken.

Auch zu Wasser muss man sich ans Tempo halten. Wer etwa mit dem Motorboot näher als 300 Meter ans Ufer herankommt, darf nicht schneller als 10 km/h fahren.

Klar verboten: wenn der Böötli-Kapitän ein anderes Schiff beschädigt, Personen gefährdet oder belästigt und das Wasser verschmutzt.

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