«Meine Frau weiss vom Verfahren»
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Politiker äussert sich:«Meine Frau weiss vom Verfahren»

Er soll Minderjährige belästigt haben
Unter diesen Auflagen ist Aargauer Ex-Grossrat weiter auf freiem Fuss

Alfred T., ein Aargauer Mitte-Politiker, soll rund drei Dutzend Frauen sexuell belästigt haben, einige davon waren minderjährig. Im November wird ihm dafür der Prozess gemacht. Bis dahin muss er sich behandeln lassen.
Publiziert: 18.04.2024 um 09:57 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2024 um 17:44 Uhr
Der Aargauer Mitte-Politiker soll rund drei Dutzend Frauen sexuell belästigt haben.
Foto: Ralph Donghi
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«Ich habe ein Verfahren am Hals und fühle mich ziemlich schlecht», sagte Alfred T.* (54) Mitte Februar zu Blick. Kein Wunder: Die Vorwürfe gegen den Aargauer Ex-Grossrat wiegen schwer. Rund 35 Frauen soll er belästigt haben – darunter auch Minderjährige. Er soll sich vor ihnen entblösst und teilweise gar vor ihren Augen onaniert haben. Gegenüber Blick wehrte sich der Mitte-Politiker. Das stimme mehrheitlich nicht. Mehr ins Detail ging er aber nicht.

Im November wird T. schliesslich der Prozess gemacht. Die Verhandlung ist für drei Tage angesetzt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Der im Herbst festgenommene Grossrat bleibt für weitere sechs Monate in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Anfang Juni bestätigt.

Ihm drohen bis zu fünf Jahre Knast

So muss sich T. medikamentös behandeln lassen und jede Woche einen Psychiater im Ambulatorium Forensik der Psychiatrischen Dienste Aargau in Königsfelden aufsuchen. Ausserdem wird die Einnahme der Medikamente mittels Blutprobe einmal pro Monat kontrolliert. Zusätzlich gilt für T. ein Rayonverbot rund um die Aare. Der Grund für diese Massnahme: Der Politiker hatte sich zwischen 2017 und 2022 jeweils an der Aare entblösst.

Dank einer genauen Beschreibung zweier Mädchen konnte die Polizei den Politiker schliesslich überführen. Er hatte sich im Juli 2022 vor den Teenagern entblösst, eines der Mädchen erzählte es danach der Mutter, die sofort die Polizei einschaltete. 

Als Strafmass für exhibitionistische Handlungen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Weil sich Alfred T. offenbar auch vor minderjährigen Mädchen entblösste, könnte ihm gemäss Strafgesetzbuch zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

* Name geändert 

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