Whirlpool-Party im Thurgau eskaliert
Zu viel Lärm – Libanese (46) sticht auf Nachbarn ein

Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld musste sich ein 46-jähriger Libanese verantworten. Der Vorwurf: versuchte Tötung. Sein Motiv: Die Pool-Party des Opfers war zu laut.
Publiziert: 02.09.2023 um 13:25 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2023 um 14:21 Uhr

In seiner Nachbarschaft fand nachts eine Pool-Party statt. Das störte ihn immens – so sehr, dass er mit einem Messer im Jackenärmel zur Party aufbrach und schliesslich mehrmals auf einen Mann einstach.

Angeklagt wegen versuchter Tötung musste sich der im Thurgau wohnhafte Libanese (46) nun vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten, berichtet die «Thurgauer Zeitung». Sowohl Täter als auch Opfer weinen, wenn sie an die Tat zurückdenken, die sich im März 2021 ereignet hat.

Drei Stiche, 15 Operationen

Das Opfer, ein damals 26-jähriger Italiener, verbrachte mit zwei Freunden einen geselligen Abend im aufblasbaren Whirlpool auf der Terrasse. Kurz nach Mitternacht stand auf einmal ein Unbekannter vor ihnen, erzählt der Italiener vor Gericht. Nachdem der Angeklagte seinen Freunden ins Gesicht geschlagen hatte, wollte der Italiener den Mann am Kragen packen und wegstossen. Danach habe er ins Haus flüchten wollen, doch der Libanese rappelte sich auf. Daraufhin stach er dreimal zu.

Whirlpool-Party war zu laut – dann stach der Libanese zu (Archivbild).
Foto: Shutterstock

Die Verletzungen waren schwer. Das Opfer musste reanimiert werden. 15 Operationen brachte er hinter sich – mehrere Male war er in Todesgefahr. Als er vor Gericht über seinen Gesundheitszustand spricht, bricht er in Tränen aus. Leber und Niere haben dauerhafte Schäden erlitten, sein Gesichtsfeld ist eingeschränkt und ihm wurde ein künstlicher Darmausgang gelegt. Sein Traumberuf vom Lastwagenfahrer musste er aufgeben.

Auch dem Täter kommen die Tränen, auch sein Leben sei ruiniert. Es würde dem Opfer seine Organe geben, sagt er zum Richter.

Der 46-Jährige will sich an die Tat nicht erinnern. Er habe einen Filmriss. Was er noch weiss: In der besagten Nacht sei er wegen des Lärms mehrmals aufgewacht. Selbst ein Joint, den er zur Beruhigung geraucht hat, habe nicht geholfen. Er entscheidet sich, die Wohnung in Richtung Lärm zu verlassen. Dabei nahm er ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge mit – als Vorsichtsmassnahme, wie er beteuerte.

Genugtuung von über 100'000 Franken beantragt

Von einem Schlag ins Gesicht will er nichts wissen, er habe die beiden Freunde lediglich geschubst. Laut dem Angeklagten hat ihn der Italiener zweimal ins Gesicht geschlagen und gewürgt. Was danach geschah, sei ihm unbekannt. Er weiss nur noch, wie er das Messer aus dem Körper herausgezogen habe und weggerannt sei.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Täter hat sich der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht. Während der Opferanwalt einen Erwerbsausfall von 29'800 Franken und eine Genugtuung von 127'000 Franken beantragt, sagt der Verteidiger des Angeklagten, dass die Stichverletzung im Rahmen eines Gerangels entstanden sei, deshalb handle es sich um fahrlässige Körperverletzung oder maximal eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung. Das Gericht fällt das Urteil am Montag. (bab)

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