Eritreer attackierte Frau am Zürcher HB
Landesverweis für Zugschubser von Obergericht bestätigt

Ein Eritreer wurde des Landes verwiesen, nachdem er am Zürcher Hauptbahnhof eine Frau auf die Gleise gestossen hatte. Das Zürcher Obergericht bestätigte die Landesverweisung für den Afrikaner nun, reduzierte sie allerdings um zwei Jahre.
Publiziert: 20.12.2023 um 14:34 Uhr
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Aktualisiert: 20.12.2023 um 15:40 Uhr
Er schubste eine Frau am Zürcher Hauptbahnhof auf die Gleise. Dafür wurde ein Eritreer des Landes verwiesen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Das Zürcher Obergericht hat die Landesverweisung für einen Eritreer bestätigt, der eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen hatte. Das Gericht bezeichnete die Tat im Zürcher Hauptbahnhof am Mittwoch als Gefährdung des Lebens.

Der psychisch angeschlagene Beschuldigte bleibt in einer psychiatrischen Klinik. Die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben.

Hauptbahnhof-Täter war einst Kindersoldat

Im Vergleich zur Vorinstanz geht das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung aus, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die Frau töten wollte.

Der wichtigste Punkt für die Berufung des Eritreers gegen das Urteil der Vorinstanz, die Landesverweisung, bleibt bestehen. Das Gericht reduzierte sie von acht auf sechs Jahre. An der Verhandlung vor einer Woche sagte der 30-Jährige, dass er in Eritrea als Kindersoldat eingezogen worden sei und Folter erlebt habe. (SDA)

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