Whirlpool ist nun ein Fall fürs Bundesgericht
Goldküsten-Pärli baut Jacuzzi ohne Genehmigung

Ein Paar an der Goldküste baute einen Sitzplatz an das Ufer ihres Hauses und platzierte dort einen Jacuzzi – ohne Genehmigung. Nun müssen sie den «ursprünglichen Zustand» wieder herstellen, weil der Pool die Landschaft stört.
Publiziert: 26.09.2023 um 19:53 Uhr

Davon träumen viele: Einfach im Jacuzzi sitzen und die Aussicht auf den See geniessen. Auch ein Ehepaar an der Zürcher Goldküste wollte sich diesen Traum erfüllen. In Stäfa ZH hatten sie auf ihrem Grundstück direkt am See einen Sitzplatz mit einer gekiesten Fläche und einer Mauer errichtet. Dort platzierten sie den 74 Zentimeter hohen Whirlpool mit einem 2-Meter Durchmesser. Daneben bauten die Schweizer eine Slipanlage für ihr Boot – doch für all das fehlte ihnen die Bewilligung.

Wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt, verweigerten die Stäfner Baubehörden sowie die Baudirektion des Kantons Zürich dem Paar die Baubewilligung im Nachhinein. Sie forderten sie auf, die Anlage abzureissen und den rechtmässigen Zustand des Gartens mit Seezugang wiederherzustellen. 

Auf den Jacuzzi mit Sicht auf den Zürichsee wollte das Paar aber keinesfalls verzichten. Das Paar ging vor Gericht und forderte eine Baubewilligung. Nach dem Baurekursgericht schmetterte nun aber auch das Verwaltungsgericht das Gesuch ab.

Das Ehepaar in Stäfa ZH muss den Jacuzzi mit Seeblick wieder abreissen. Das entschied das Gericht.
Foto: Shutterstock
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Öffentliches Interesse an harmonischem Landschaftsbild

Der Grund: Anlagen im Gewässerraum müssen an den Standort gebunden sein. Und für einen Whirlpool und den Sitzplatz sei der Uferzugang nicht zwingend notwendig. Man könne beides an anderer Stelle platzieren, «auch wenn das unangenehm erscheinen mag».

Eine Ausnahmebewilligung könne laut dem Verwaltungsgericht nicht erstellt werden. Denn zu gross sei das öffentliche Interesse eines intakten, harmonischen Landschaftsbildes. Der Pool und der Sitzplatz wären nicht naturnah genug – und damit ein Störfaktor. Das private Interesse des Paars sei hingegen zu gering, denn es gebe auf dem Anwesen noch weitere Sitzgelegenheiten. 

Keine «Gleichbehandlung im Unrecht»

Dass auch die Nachbarn Slipanlagen für ihre Yachten und Sitzgelegenheiten am Ufer hätten, spiele für das Urteil keine Rolle, so das Gericht weiter. Denn es gebe keine «Gleichbehandlung im Unrecht». Die Besitzer argumentierten, die Slipanlage sei notwendig, damit sie mit dem Boot zu ihrer Segelyacht gelangen können. Doch das Gericht lässt sich nicht umstimmen.

Es sei notwendig, dass Bauten, die nicht dem Baurecht entsprechen, verhindert werden. Das Urteil soll auch eine Lehre für andere Goldküsten-Anwohner sein. Man könne nicht bauen und die Genehmigung im Nachhinein einholen. «Es soll nicht der Eindruck vermittelt werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden können», so das Gericht. Das Paar hat das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. (jwg)

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