Bio-Streit geht in zweite Runde
Preisüberwacher will Margen im Detailhandel genauer untersuchen

Preisüberwacher Stefan Meierhans traut Migros und Coop nicht über den Weg. Er weitet seine Untersuchung auf deren Margen deshalb aus.
Publiziert: 18.10.2023 um 10:46 Uhr
Der Vorwurf: Migros und Coop würden auf Bioprodukten extra hohe Margen verlangen.
Foto: Keystone
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Obwohl sie etwas mehr kosten, erfreuen sich Bioprodukte immer grösserer Beliebtheit. «Bioprodukte sind 2023 bei Coop so gefragt wie noch nie», gab der Detailhändler am Mittwoch bekannt. In den ersten neun Monaten stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent.

Das ruft Preisüberwacher Stefan Meierhans (54) auf den Plan: Er will Licht ins Dunkel bringen – insbesondere bei den Margen auf Bioprodukten. Im Januar veröffentlichte er einen ersten Bericht zu den Bio-Margen. 

Der Bericht liess aber wichtige Fragen offen, hiess es schon damals. Diesen Fragen will Meierhans nun nachgehen. Gegenüber CH Media sagte der Preisüberwacher, dass er seine Untersuchung ausweiten werde – «und zwar auf den Lebensmittel-Detailhandel generell.» 

Meierhans will also Licht in den gesamten Margen-Dschungel bringen. Ein komplexes Thema. Mit der genaueren Untersuchung soll festgestellt werden, ob tatsächlich ein Preismissbrauch stattfindet. 

«Kollektive Marktbeherrschung von Coop und Migros»

Im Bericht vom Januar hiess es, die Detailhändler würden in vier von fünf Fällen höhere Bruttomargen auf Bioprodukten verlangen. Schuld daran könnte gemäss Meierhans das «wenig wettbewerbsintensive Umfeld» in der Schweiz sein. Er vermutet deshalb eine «kollektive Marktbeherrschung von Coop und Migros».

Sowohl Migros als auch Coop wiesen den Vorwurf klar zurück. Man erziele mit Labelprodukten keine höhere Marge, heisst es vonseiten der Migros: «Die Bruttomarge der Migros bei Bioprodukten entspricht im Durchschnitt in etwa jener von konventionellen Lebensmitteln.» Gemäss dem SonntagsBlick wollte die Migros die Publikation des Berichts im Januar gar verhindern

Ob die Detailhändler wollen oder nicht: Gemäss dem Preisüberwachungsgesetz besteht für sie eine sogenannte Auskunftspflicht. «Marktmächtige» Firmen müssen dem Preisüberwacher alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Die Detailhändler können sich nur auf juristischem Weg wehren. So könnten sie den Streit bis vors Bundesgericht ziehen. (kae)

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