Freunden und Verwandte vs. 5er-Regel und Chalets
Sportferien werden zur Zitterpartie

Für Schweizer Anbieter von Ferienwohnungen gehören die bevorstehenden Sportferien zu den umsatzreichsten Wochen des Jahres. Nun machen ihnen die verschärften Corona-Schutzmassnahmen einen Strich durch die Rechnung. Derzeit laufen viele Familien bei ihnen Sturm.
Publiziert: 28.01.2021 um 07:16 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2021 um 11:50 Uhr
Dorothea Vollenweider

Skifahren in der Schweiz statt in Österreich: Eigentlich wollte die Basler Familie S.* ihre Sportferien mit Verwandten in den Bergen verbringen. Sie hatte im Engadin ein grosses Haus für zehn Personen gebucht. Doch der Bundesrat kam ihr nun in die Quere: Er verschärfte die Corona-Schutzmassnahmen, darum musste die Familie die Buchung nun stornieren. Denn private Treffen sind bis vorerst Ende Februar auf maximal fünf Personen beschränkt.

Was Familie S. dem BLICK berichtete, ist bei weitem kein Einzelfall. Auch die Ostschweizer Familie von Marc F.* steht vor einem Problem. Jedes Jahr bucht er zur Sportferienzeit die gleiche Unterkunft in Obersaxen GR für seine und die Familien von Bruder und Schwester. Jetzt steht er vor der Frage: Das Ferienhaus aufgeben oder pro Familie nur für gewisse Tage abwechselnd belegen? «Am besten bleiben wir gleich alle zu Hause», winkt F. ab.

Zahlreiche Familien müssen nun umplanen

Viele Familien, die üblicherweise mit Grosseltern oder Freunden ihre Sportferien in einer Skiregion verbringen, müssen jetzt über die Bücher. Bei den Plattformen für Ferienwohnungen wie E-Domizil und Interhome laufen die Telefone heiss, fluten E-Mails die Postfächer. Und die Unternehmen müssen ihre Gäste nun ihrerseits informieren, dass Buchungen für mehr als fünf Personen nicht mehr angetreten werden dürfen.

Dieses Chalet in La Tzoumaz VS von Interhome ist für sechs oder mehr Personen gedacht. Es kann noch gebucht werden – jedoch dürfen sich nicht mehr als fünf Personen darin aufhalten.
Foto: zVg
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Die Fünf-Personen-Regel löst Hektik aus, weil sie vielen die geplanten Ferien verunmöglicht. Schweizerinnen und Schweizer versuchen ihre Skiferien noch in letzter Minute zu retten, in dem sie in eine kleinere Wohnung umbuchen oder die Reise gleich ganz annullieren. In einem E-Mail an Familie S. schreibt E-Domizil: «Wir erwarten ein hohes Anfragevolumen und bitten Sie, uns nicht zusätzlich anzurufen.» Derzeit sei ein Serviceteam mit sechs Mitarbeitern daran, jede einzelne Buchung zu klären. Es könne zu Verzögerungen kommen.

Stornierungen bei grossen Unterkünften

«Von den neuen Massnahmen des Bundesrats sind rund zehn Prozent unserer Buchungen betroffen», sagt Myriam Schweizer (26) von E-Domizil. Absolute Zahlen gibt sie nicht preis. Dabei wird vor allem bei Buchungen in grossen Ferienwohnungen und Chalets die Personenzahl angepasst, umgebucht oder annulliert. «Dafür werden kleinere Wohnungen vermehrt nachgefragt», sagt Schweizer.

Auch Interhome bekommt die verschärften Massnahmen zu spüren. Wie viele Buchungen davon betroffen sind, will die Plattform für Ferienwohnungen von Hotelplan ebenfalls nicht sagen. Klar ist: Die Fünf-Personen-Regelung kommt für beide Anbieter zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt: Die Sportferien gehören für sie zu den Wochen mit den höchsten Umsätzen des Jahres.

Ein erneuter Rückschlag

«Sportferien sind für Interhome in der Schweiz sehr wichtig», sagt Sprecherin Bianca Gähweiler (35). Zwischen Anfang Februar und Ende März verzeichne die Plattform normalerweise – nebst den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr – den grössten Umsatz in der Schweiz. Statt vor dem grossen Geschäft mit den Skiferien steht Interhome nun vor einem grossen Berg Arbeit.

Für Interhome und E-Domizil hängt nun vieles davon ab, ob und wann die Fünf-Personen-Regelung wieder aufgehoben wird. Und ob die Skigebiete ihren Betrieb noch temporär einstellen müssen. «Unabhängig davon, die Wintersaison 2021 wird keinesfalls positiv ausfallen», sagt Gähweiler von Interhome. Airbnb will zu den neusten Entwicklungen in der Schweiz auf Anfrage keine Angaben machen.

Ausgang ungewiss

Auch für E-Domizil sind die Schulferien wichtig, da gerade Ferienwohnungen gut geeignet sind für Familien. «Die neuen Massnahmen bedeuten für uns ein stark erhöhtes Arbeitsvolumen», sagt Myriam Schweizer. Das Serviceteam in Zürich müsse derzeit Informationen über die Reisekonstellation jeder betroffenen Buchung einholen.

Wie sich die Massnahmen auf den finanziellen Geschäftsgang auswirkten, könne man noch nicht sagen. «Das ist abhängig davon, wie viele Reisen durchgeführt und wie viele Umbuchungen getätigt werden können», so Schweizer.

*Name der Redaktion bekannt

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Gibts Geld zurück bei Stornierung?

E-Domizil Ob Gäste bei einer Stornierung der Ferienwohnung das Geld zurückerhalten, hängt von den Umständen ab, heisst es beim Anbieter E-Domizil. Eine kostenlose Stornierung gibts nur dann, wenn die Gäste nicht anreisen können, weil sich mehr als fünf Personen in der Unterkunft aufhalten würden. In diesem Fall stellt der Ferienwohnungsvermittler einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Wollen Gäste nicht anreisen, weil Bergbahnen geschlossen sind, ist das kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Eine erneute Viruswelle auch nicht.

Interhome ist etwas kulanter: Wer bei der Hotelplan-Tochter eine Ferienwohnung für sechs oder mehr Personen gebucht hat und die Buchung wegen der Fünf-Personen-Regel nicht antritt, kann sie kostenlos annullieren, verschieben oder mit einem Gutschein später einlösen. Im Vergleich zu E-Domizil gilt das bei Interhome auch, sollten die Skigebiete schliessen. In diesem Fall erhalten die Gäste ihr Geld in Form eines Gutscheins für die gleiche Unterkunft zurück.

Airbnb Schweiz Auf dieser Vermittlungsplattform entscheidet jeder Gastgeber selber, ob und in welchem Umfang das Geld bei einer Stornierung rückerstattet wird. Die Plattform gibt den «Hosts» mehrere Optionen. Es gibt Gastgeber mit flexiblen Stornierungsbedingungen, bei denen ein Rücktritt mit voller Rückerstattung bis spätestens 24 Stunden vor Check-in möglich ist. Die strengste Variante lautet: Wer nicht bis 30 Tage vor Anreise storniert, verliert den gesamten Buchungsbetrag. An die aktuelle Situation hat Airbnb nichts angepasst. Beim ersten Lockdown hatte man die Stornierungsbedingungen ausser Kraft gesetzt und die Gäste zu 100 Prozent ausbezahlt. Dorothea Vollenweider

E-Domizil Ob Gäste bei einer Stornierung der Ferienwohnung das Geld zurückerhalten, hängt von den Umständen ab, heisst es beim Anbieter E-Domizil. Eine kostenlose Stornierung gibts nur dann, wenn die Gäste nicht anreisen können, weil sich mehr als fünf Personen in der Unterkunft aufhalten würden. In diesem Fall stellt der Ferienwohnungsvermittler einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Wollen Gäste nicht anreisen, weil Bergbahnen geschlossen sind, ist das kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Eine erneute Viruswelle auch nicht.

Interhome ist etwas kulanter: Wer bei der Hotelplan-Tochter eine Ferienwohnung für sechs oder mehr Personen gebucht hat und die Buchung wegen der Fünf-Personen-Regel nicht antritt, kann sie kostenlos annullieren, verschieben oder mit einem Gutschein später einlösen. Im Vergleich zu E-Domizil gilt das bei Interhome auch, sollten die Skigebiete schliessen. In diesem Fall erhalten die Gäste ihr Geld in Form eines Gutscheins für die gleiche Unterkunft zurück.

Airbnb Schweiz Auf dieser Vermittlungsplattform entscheidet jeder Gastgeber selber, ob und in welchem Umfang das Geld bei einer Stornierung rückerstattet wird. Die Plattform gibt den «Hosts» mehrere Optionen. Es gibt Gastgeber mit flexiblen Stornierungsbedingungen, bei denen ein Rücktritt mit voller Rückerstattung bis spätestens 24 Stunden vor Check-in möglich ist. Die strengste Variante lautet: Wer nicht bis 30 Tage vor Anreise storniert, verliert den gesamten Buchungsbetrag. An die aktuelle Situation hat Airbnb nichts angepasst. Beim ersten Lockdown hatte man die Stornierungsbedingungen ausser Kraft gesetzt und die Gäste zu 100 Prozent ausbezahlt. Dorothea Vollenweider

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