«Die bedingte Freiheitsstrafe macht ihnen nicht weh»
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Gazprombank-Prozess in Zürich:«Die bedingte Freiheitsstrafe macht ihnen nicht weh»

«System Putin» vor Gericht in Zürich
Staatsanwalt sieht Gazprombank-Angestellte in der Pflicht

Spektakulärer Prozess: In Zürich stehen am Mittwoch vier ehemalige Angestellte der russischen Gazprombank Schweiz (GPBS) vor Gericht. Es geht indirekt auch um das Vermögen des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Publiziert: 08.03.2023 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2023 um 21:16 Uhr
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Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Der internationale Medienrummel ist gross zum Prozessauftakt am heutigen Mittwoch in Zürich. Vier ehemalige Angestellte der russischen Gazprombank Schweiz (GPBS) stehen vor Gericht. Die Anklage wirft dem ehemaligen Chef der GPBS den betroffenen Angestellten mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vor. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Strafe von sieben Monaten.

Konkret sollen die Beschuldigten von 2014 bis 2016 eine Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergej Roldugin (71) geführt zu haben, obwohl sie hätten merken müssen, dass dieser nicht der eigentliche Besitzer des Millionenvermögens war. Roldugin gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin (70).

Mit diesem Verfahren wird weltweit zum ersten Mal versucht, die verschlungenen Vermögensverhältnisse Putins gerichtlich zu beurteilen. Auch wenn es nur um die Frage geht, ob die Bank ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und zu wenig genau hingeschaut hat.

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Illegale Geschäfte mit Offshore-Firmen

Die GPBS kündigte im Oktober vergangenen Jahres an, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen. Sie war 2016 ins Visier der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma geraten. Gemäss Medienberichten über die «Panama Papers» soll die GPBS in illegale Geschäfte mit Offshore-Firmen verwickelt gewesen sein.

Die vier Beschuldigten der GPBS haben im Verlauf des Vormittags kaum Aussagen gemacht. Sie fühlen sich aber nicht schuldig. Konkret: Fragen zu den Vorwürfen beantworteten die Männer nicht. Sie betonten aber die negativen Konsequenzen, die eine Verurteilung auf sie hätten - beruflich und privat.

Der Prozess wird mit dem Plädoyer des Staatsanwalts fortgesetzt. Roldugin sei Cellist und Dirigent, sagt der Staatsanwal. Wie er Firmenanteile halten könne, die ihm 30 Millionen Franken an Dividenden einbrachten, sei kaum vorstellbar.

Auch sei das Geld jeweils über Offshore-Konten rasch abgeflossen. Wegen diesen Umständen hätten die Angestellten der GPBS überprüfen müssen, ob Roldugin wirklich wirtschaftlich Berechtigter der Konten war, sagt der Staatsanwalt. Er forderte je sieben Monate Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren für die vier Beschuldigten.

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Erster Verteidiger hält dagegen

Dass gerade der Fakt, dass Roldugin ein enger Vertrauter Putins sei, spreche dafür, dass er über so viel Geld verfügt, hält der erste Verteidiger dagegen. «Er ist eben nicht irgendein Cellist», sagt der Verteidiger weiter. Dass Putins «Günstlinge» leichter an Geld kommen als andere, möge verwerflich sein, stütze aber seinen Mandanten.

Die Bank habe durchaus davon ausgehen können, dass Roldugin wirtschaftlich berechtigt war. Beweise, dass die Banker unsorgfältig gehandelt haben, könne die Staatsanwaltschaft zudem nicht vorweisen. Roldugin habe schriftlich bestätigt, der wirtschaftlich Berechtigte der Konten zu sein und bei der Kontoeröffnung habe die Bank die nötigen Angaben (Geburtstag, Name und Nationalität) eingeholt. «Gewisse Umstände» seien vor Gericht nicht tauglich.

Die Bankenaufsicht Finma wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äussern. Der Richter wird das Urteil am 30. März mündlich eröffnen.

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