Auto-Ferien in der Schweiz – die wichtigsten Regeln
Das Postauto hat immer recht

Die heimische Schweiz ist unser liebstes Reiseland und zieht zusätzlich im Sommer Touristen aus der ganzen Welt an. Blick klärt zur Ferien-Saison über die wichtigsten Regeln auf – und warum das Postauto immer recht hat.
Publiziert: 14.07.2024 um 09:00 Uhr
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Aktualisiert: 14.07.2024 um 16:38 Uhr
Timothy Pfannkuchen

Wir leben in einem der schönsten Länder. Statt die Sommerferien im Ausland zu verbringen, dürfte die Schweiz auch dieses Jahr für Einheimische die Topdestination sein. Wallis oder Bündnerland, Boden- oder Genfersee, Lausanne oder Zürich – und wo sonst gibt es so viele Passtrassen? Aber: Was, wenn das Postauto naht?

Hier die wichtigsten Regeln für Auto-Ferien in der heimischen Schweiz.

Was muss ich im Auto dabeihaben?

Nur Fahrausweis, Fahrzeugausweis, bei Fahrzeugen ohne OBD-Fehlerspeicher das Abgaswartungs-Dokument und das Pannendreieck müssen an Bord sein. Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert: Auto-Apotheke und Warnwesten.

Fahrvergnügen: Die Schweiz bietet Autofahrern wunderschöne Passstrassen, wie etwa hier den Klausenpass (Glarus-Uri).
Foto: Switzerland Tourism
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Wie fahren Kinder mit?

Foto: Stephan Huger

Kinder unter 12 Jahre oder 150 Zentimeter müssen im geeigneten Kindersitz gesichert sein und dürfen auf dem Rück- wie Beifahrersitz mitfahren. Ab dem 12. Geburtstag oder 150 Zentimeter Grösse (je nachdem, was zuerst eintritt) reicht der Gurt. Details gibts im Ratgeber «TCS Kindersitztest» auf tcs.ch.

Wo liegt die Alkoholgrenze?

Foto: pixabay

Generell bei 0,5 Promille. Vorsicht: Mit Fahrausweis auf Probe ist es 0,1 Promille.

Wie stehts um die Tempolimiten?

Foto: Uwe - stock.adobe.com

Innerorts 50, ausserorts 80, auf der Autobahn 120 km/h – sofern nicht anders signalisiert. Auf der Autobahn liegt das Limit für Camper über 3,5 Tonnen bei 100 km/h, für Autos mit dazu zugelassenen Anhängern seit 2021 neu bei 100 statt 80 km/h.

Handy am Steuer?

Foto: Jonas Kretschmann

Telefonieren ist nur per Freisprecheinrichtung gestattet, mit dem Handy am Ohr kostet es 100 Franken Busse. Das noch ablenkendere Texten oder Surfen ist deutlich teurer – denn das wird verzeigt. Auch sonst gilt: Alles, was ablenkt, kann teuer werden – je nach Umständen etwa Essen oder Trinken, Hantieren am Navi oder derlei mehr. Apropos Navi: Mobil-Navis nie im Sichtfeld montieren.

Wer hat am Berg den Vortritt?

Foto: ANTON GEISSER

Verblüffend oft scheinen selbst Einheimische überrascht, wenn auf einer engen Passstrasse das berühmte «Tü-ta-to» des Postautos erklingt oder ein Auto entgegenkommt. Postauto? Für Gäste aus dem Ausland: Nein, damit kommt nicht der Briefträger entgegen, sondern ein ausgewachsener gelber Linienbus.

Was tun? Sobald das blaue Schild mit dem gelben Dreiklanghorn passiert wurde, befindet man sich auf einer Bergpoststrasse. Also vorsichtig fahren, Radio leiser, eventuell Fenster einen Spalt auf und auf das «Tü-ta-to» achten. Der Linienbus hat hier stets Vorrang, das Auto muss also Platz machen. Der Postauto-Chauffeur ist sogar weisungsberechtigt!

Bei gleichartigen Fahrzeugen (z.B. zwei Autos) muss in der Ebene zurück, wer näher an einer Ausweichstelle ist. Aber auf Bergstrassen gilt: Bergauf hat Vortritt. Ist der bergauf Fahrende nicht deutlich näher an einer Ausweichstelle, muss also der bergab Fahrende zurücksetzen. Bei Lastern oder Reisecars muss stets das Auto Platz machen. Man kann es sich im Auto generell so merken: bergauf vor bergab, schwer vor leicht und Anhänger vor anhängerlos. Übrigens: An unübersichtlichen Stellen darf man auch am Lenkrad des Autos ausdrücklich warnend hupen (hier alle Hupregeln) – wie das Postauto.

Weitere Schweizer Verkehrsregeln gibt es in den Blick-Ratgebern, etwa zu Kreisverkehr, mehrspurigem Kreisverkehr, Blinken oder Parkieren. Neu seit 2021: bei stockendem Verkehr Reissverschluss-Pflicht, zudem Rettungsgassen-Pflicht. Und unter gewissen Umständen ist das Rechtsvorbeifahren nun erlaubt.

Licht an am Tag

Nicht nur Touristen vergessen häufig, dass in der Schweiz das Fahren mit Licht am Tag für ab 1970 gebaute Fahrzeuge obligatorisch ist. Als Licht am Tag gelten Tagfahr- oder Abblendlicht, nicht Stand- oder Nebellicht. Wie in Dämmerung und Dunkelheit ist im Tunnel und bei schlechter Sicht durch Niederschlag oder Nebel von Tagfahr- auf Abblendlicht umzuschalten. Mehr dazu hier im Licht-Ratgeber.

Mautgebühren?

Seit 1. August 2023 gilt neu die elektronische Vignette; alternativ kann für die Nutzung von Autobahnen und Nationalstrassen zweiter Ordnung (darunter auch einspurige Strecken) auch noch die klassische Klebe-Vignette gekauft werden. Die kostet 40 Franken und gilt für das aufgedruckte Jahr sowie den Dezember des Vorjahres und den Januar des Folgejahres. Busse, wenn man sie nicht löst und Autobahn fährt: 200 Franken plus Kauf der Vignette. Tipp für ausländische Touristen: Mit Ausnahmen sind grün beschilderte Strecken vignettenpflichtig, blau ausgeschilderte aber nicht – und oft verlaufen beide relativ parallel.

Wie läufts mit dem Camping?

Foto: Sailing Energy

Wildcampen ist im Regelfall nur im Gebirge oberhalb der Baumgrenze erlaubt oder auf Privatgrundstücken, sofern deren Besitzer einwilligt. Generell regiert in der Schweiz bei Camping-Vorschriften Föderalismus – oft variieren die Regeln ausser von Kanton zu Kanton von Gemeinde zu Gemeinde. Freies Übernachten an öffentlichen Orten wie Raststätten, Parkplätzen, an Strassen oder in freier Natur ist in der Regel verboten. Es gibt aber auch Ausnahmen: Zum Beispiel erlauben die Kantone Aargau, Bern, Schwyz und Uri sowie einige Autobahn-Raststätten das Übernachten auf Parkplätzen. Aber: Beschilderung beachten!

Meist landet man dadurch auf offiziellen Campingplätzen oder bei Privaten, die Abstellplätze anbieten. Eine Übersicht gibts auf der Internetseite Stellplatz.info.

12 coole Camping-Plätze in der Schweiz

Ob in den Bergen, am See oder in der Stadt: Campen macht Spass und ist eine günstige Alternative zu teuren Hotels. Zwölf Campingplätze, die gemütliche und erlebnisreiche Ferien garantieren.

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Im Notfall

Foto: Keystone

Grundsätzlich gilt: Erst Unfallstelle absichern (Warnblinker, Pannendreieck), dann Verletzten helfen, dann Notruf wählen. Bei reinem Sachschaden muss nicht die Polizei gerufen werden (dann Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen). Zwingend muss die Polizei aber bei Verletzten gerufen werden. Notrufnummern: Rettungsdienst 144, Polizei 117, Feuerwehr 118. Schweizweit funktioniert auch der europaweite Notruf 112.

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