Türsteher-Killer Jeton G. stellt Video aus der Zelle online
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Zürcher Türsteher-Mord
Jeton G. kassiert 16,5 Jahre Knast

Türsteher Boris R. wurde im März 2015 mit zwei Schüssen in den Rücken getötet. Jetzt wurde Jeton G. (36) vom Bezirksgericht Zürich verurteilt.
Publiziert: 11.03.2020 um 08:37 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2020 um 16:01 Uhr
Jeton G. (36) zielt mit einer Tränengas-Waffe in die Kamera.
Foto: Zvg
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Der Mordprozess am Zürcher Bezirksgericht um den erschossenen Türsteher Boris R.* (†30) hat heute Mittwoch mit dem Urteil geendet. Im Fokus standen am Dienstag die Verteidiger von Jeton G. *(36). Der 36-Jährige soll seinem Opfer bei einem Bandenkrieg in Zürich-Affoltern im März 2015 in den Rücken geschossen haben (BLICK berichtete).

Zwei Revolver-Schüsse treffen Boris R. in jener Nacht in den Rücken, als er nach einer Schlägerei vor seinen Widersachern flüchten will. Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass Jeton G. der Schütze war. Der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln hat vor Gericht nicht bestritten, Schüsse abgeben zu haben, lehnte aber eine vorgefasste Mordabsicht ab.

Jeton G. (36) wird nicht verwahrt

Für die Tat fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ordentliche Verwahrung. Am Mittwochmorgen hat das Bezirksgericht Zürich ihr Urteil bekannt gegeben.

Jeton G. wird der mehrfachen teilweisen versuchten Tötung schulidg gesprochen. Zudem wird er wegen Angriffs, falscher Anschuldigung, Behinderung von Amtshandlungen und Verstoss gegen das Waffengesetz verurteilt. Jeton G. wird vom Gericht zu 16,5 Jahre Gefängnis verurteilt – abzüglich der 837 Tage, die er in U-Haft sass. Verwahrt wird der Revolver-Schütze aber nicht.

Mitangeklagte von Gehilfenschaft freigesprochen

Berk A.* (26) wird wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt, jedoch vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen. Der mitangeklagte Türke bekommt eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird im Umfang von 18 Monaten sowie bezüglich der Geldstrafe aufgeschoben, bei einer Probezeit von vier Jahren. Die restliche Freiheitsstrafe muss er verbüssen. Von einem Landesverweis hat das Gericht abgesehen.

Der zweite Mitangeklagte, der Tschetschene Iznavur S.* (35), wird zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Verteidigung fühlt sich «aus juristischer Sicht kastriert»

Die beiden Verteidiger von Jeton G. hatten im Zuge des Prozesses erklärt, die Verteidigung «nur unter Protest» zu führen. Dem Angeklagten sei die Garantie eines fairen Verfahrens genommen worden. Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung seien abgelehnt worden. «Man hat uns sämtlicher Instrumente beraubt und uns aus juristischer Sicht kastriert», sagt der Hauptverteidiger.

Zudem wurde vor Gericht das psychologische Gutachten für Jeton G., ausgestellt vom forensischen Psychiater Elmar Habermeyer, heftig kritisiert. Er habe sich auf unvollständige Akten abgestützt. Für eine Verwahrung genüge das Gutachten in keiner Weise. Die Voruntersuchung der Polizei bezeichnet Anwalt Daniel Walder als lausig und unvollständig. Die Verteidigung von Jeton G. fordert aus diesen Gründen eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren.

Er fühle sich «schrecklich schuldig»

Der Staatsanwalt betitelt die Vorwürfe der Verteidigung als absurd. Die Untersuchung sei alles andere als stümperhaft geführt worden. Es gebe ausserdem «keinen einzigen Hinweis, dass jemand anderes den tödlichen Schuss abgegeben hatte als Jeton G.» Es habe auch keine Notwehrsituation gegeben. Eine Augenzeugin berichtete, dass Jeton G. mehrere Schritte in Richtung der Flüchtenden gemacht und dann gezielt geschossen habe.

Im Schlusswort beteuert Jeton G. sein Bedauern. «Ich habe einen Kampf erwartet, aber nicht, dass es zu einem Tötungsdelikt kommt.» Es sei unvorstellbar, was die Eltern des Opfers in den letzten fünf Jahren hätten durchmachen müssen. «Meine Gedanken sind bei der Familie.» Jeton G. nennt auch einen Grund, warum er den Angehörigen von Boris R. keinen Brief schrieb: «Ich fühle mich schrecklich schuldig. Ich bin der Letzte, von dem sie etwas hören wollen.» (mcb/rad)

*Namen bekannt

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