«Der Auftrag zur Überwachung war falsch und unangemessen.»
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Urs Rohner zum Fall Khan:«Der Auftrag zur Überwachung war falsch und unangemessen.»

Anwalt von T. S.* (†52) über den Suizid des CS-Mittelsmanns
«Er hatte zwei Tage nicht geschlafen und war völlig verzweifelt»

Der CS-Skandal hat mit dem Tod des Mittelsmanns ein tragisches Ende genommen. Im BLICK spricht der Anwalt von Sicherheitsexperte T. S.* (†52) über die letzten Stunden seines Mandanten.
Publiziert: 01.10.2019 um 23:50 Uhr
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Aktualisiert: 02.10.2019 um 12:54 Uhr
Michael Sahli, Nicolas Lurati

Sicherheitsexperte T. S.* (†52) aus dem Kanton Zürich verdiente sein Geld damit, die Probleme grosser Firmen zu lösen. Sein letzter Auftrag endete für ihn tödlich: Die Überwachung von CS-Starbanker Iqbal Khan (43) flog auf – und die ganze Welt bekam den Skandal mit. Tage später erschoss sich der CS-Mittelsmann. Der Perfektionist zerbrach an der Angst, den Ruf und die Existenz zu verlieren, heisst es aus seinem Umfeld.

Seither klingelt in der Kanzlei von Duri Bonin das Telefon praktisch durchgehend. Der Zürcher Anwalt kannte T. S. seit fast 15 Jahren: «Zuerst beruflich, aber mit der Zeit entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis.» Und: Bonin war einer der letzten Menschen, mit denen der Verstorbene vor dem Suizid Kontakt hatte. «Er war völlig verzweifelt, hatte zwei Tage nicht geschlafen und nicht gegessen», so der Jurist.

Karriere-Start bei der Kantonspolizei

Sicherheitsexperte T. S. begann seine Karriere bei der Kantonspolizei Zürich, wo er während gut eines Jahrzehnts arbeitete. Danach machte er den Sprung in die Privatwirtschaft, heuerte bei multinationalen Firmen als Sicherheitsverantwortlicher an. Vor zehn Jahren machte er sich schliesslich selbständig. «Er bezeichnete sich immer als Profi-Problemlöser», heisst es aus seinem Umfeld. 

Tragische Entwicklung: Nachdem die Beschattung von Top-Banker Iqbal Khan (43) aufgeflogen war, nahm sich der CS-Mittelsmann das Leben.
Foto: Bloomberg via Getty Images
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Eine Überwachung wie im Fall Khan sei regelmässiger vorgekommen, als es der Öffentlichkeit bewusst ist. «Auch andere Firmen machen das», erklärt sein Anwalt. «Das war ein Auftrag wie Dutzende andere auch.»
T. S. war das Bindeglied zwischen der Firma Investigo, welche die Überwachung durchführte, und den Auftraggebern von der CS. Ein Mittelsmann sei bei solchen Aktionen nicht unüblich, um die Anonymität der Auftraggeber zu gewährleisten.

Die Angehörigen machen der Bank keine Vorwürfe

Zunächst lief bei der Überwachung von Khan alles ganz normal. «Aber natürlich erhöht sich das Risiko, je länger die Überwachung dauert», sagt Bonin. Als der Banker seinen Verfolger dann am 17. September auf einem Parkplatz überrumpelte (BLICK berichtete), war die Aktion gescheitert. «Gemäss Auftrag war es so, dass man sich von Khan lieber abhängen lassen sollte, als aufzufliegen. Es waren auch keine GPS-Geräte oder Ähnliches im Spiel», sagt der Anwalt.

Die Angehörigen lassen über ihn ausrichten: «Wir machen der CS keine Vorwürfe.» Der Sicherheitsexperte habe den Kontrollverlust gefürchtet. Und: Er hatte wahrscheinlich Angst, dass sein Name auch öffentlich würde. Dass unklar war, wie immer mehr Details der gescheiterten Aktion an die Öffentlichkeit gerieten, erhöhte den Druck noch zusätzlich.

Fatales Missverständnis führte wohl zum Suizid

Schliesslich kam es auch noch zu einem fatalen Missverständnis. Ein Journalist rief T. S. an. Bonin dazu: «Er kannte aber seine Rolle gar nicht. Und dachte, es handle sich bei ihm um den Pressesprecher von Investigo.» Der Ex-Polizist geriet in Panik – und rief seinen Anwalt an. 

Dieser versuchte noch, ihn zu beruhigen. Und drängte auf ein Treffen, um das weitere Vorgehen aufzuzeigen. T. S. sagte, er müsse es sich überlegen. Das war das letzte Mal, dass die beiden Männer miteinander sprachen. «Als ich ihn nicht mehr erreichte, alarmierte ich die Polizei», sagt der Anwalt. Zu diesem Zeitpunkt war T. S. bereits tot.

* Name bekannt

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